Am Fluss in der Stadt

Spazier­gänge mit Heiner Farwick

Wieder einmal trafen sich Heiner Farwick, Präsident des BDA, und Andreas Denk, Chef­re­dak­teur dieser Zeit­schrift, zum Gedan­ken­aus­tausch beim Gehen. Diesmal führte die beiden der Weg durch die Innen­stadt von Münster, von der Promenade, dem ehema­ligen Stadtring, den Fluss Aa entlang, quer durch den Kern der Stadt: ein einzig­ar­tiger Spazier­gang mitten in der „West­fa­len­me­tro­pole“, dessen nahezu roman­ti­sche Wirkung nur durch den überaus unro­man­ti­schen Inhalt des Gesprächs getrübt wurde: Die HOAI ist in Gefahr.

Andreas Denk: Die HOAI ist eine in Europa recht seltene Rege­lungs­form.  Die meisten anderen euro­päi­schen Länder haben keine solche Regelung, die die Leistung eines freien Berufes nach seiner Auskömm­lich­keit regelt. Entweder spielt bei ihnen die Idee des freien Berufes keine so große Rolle, wie sie in der Bundes­re­pu­blik nach dem zweiten Weltkrieg stark gemacht worden ist, oder solche Rege­lungen wurden zu Hoch­zeiten des Neoli­be­ra­lismus abge­schafft, wie es in England zu beob­achten war. Über ihre Sinn­haf­tig­keit ist schon viel gespro­chen worden. Doch nun hat die EU das Spielfeld betreten. Was ist passiert?

Heiner Farwick: Es gab eine Auffor­de­rung der EU-Kommis­sion an die Bundes­re­gie­rung zu prüfen, wo der Dienst­leis­tungs­sektor im Sinne eines freien euro­päi­schen Binnen­marktes dere­gu­liert werden kann. Beson­deres Augenmerk war auf die Regu­lie­rungen der Freien Berufe gerichtet worden. Die Bundes­re­gie­rung hatte dahin­ge­hend geant­wortet, dass eine Regelung sinnvoll sei, wenn sie der Quali­täts­si­che­rung und dem Verbrau­cher­schutz dient und dabei zu keiner Benach­tei­li­gung von EU-Bürgern führt. Das ist bei der HOAI, um auf unseren Berufs­stand zu fokus­sieren, der Fall.

Aber trotz dieser eigent­lich stich­hal­tigen Begrün­dung gibt es jetzt Gegenwind?

Die EU-Kommis­sion hat nun ein formales Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen die Bundes­re­pu­blik einge­reicht. Die Bundes­re­gie­rung hat bis September Zeit, ihre  Argu­men­ta­tionen vorzu­tragen. Danach entscheidet sich, ob die EU-Kommis­sion Klage gegen die Bundes­re­pu­blik beim Euro­päi­schen Gerichtshof einreicht. Das Gericht müsste dann die Recht­mä­ßig­keit der Regu­lie­rung von Leistung und Honorar klären, die es ja nicht nur bei Archi­tekten, sondern auch bei anderen freien Berufen gibt. Das Wesen der Freien Berufe mit ihrer Verant­wort­lich­keit gibt es in anderen EU-Ländern nicht, weshalb es offen­sicht­lich dringend erfor­der­lich ist, dass seitens der Bundes­re­pu­blik die Vorzüge des Systems hoher Eigen­ver­ant­wort­lich­keit wichtiger Berufs­gruppen für die Gesell­schaft dargelegt werden. Wir sind daher mit allen freien Berufen im selben Boot. Nehmen wir einmal die Juristen: Die Rechts­an­wälte gehören in Deutsch­land zum System der Rechts­pflege. Auch in diesem Bereich gibt es nach­voll­zieh­bare Gründe, warum es defi­nierte Leis­tungen mit Qualität nicht zu frei verhan­del­baren Preisen geben kann.

Was könnte der Vorteil einer Abschaf­fung der HOAI sein?

Ich kann mir eine Abschaf­fung nicht vorstellen. Es gibt ja solche Szenarien einer freien Ange­bots­ebene bereits. Da müssen wir aber über die Form und Qualität der Leistung sprechen. Natürlich können Archi­tekten sagen, dass sie eine bestimmte Leistung für einen bestimmten Preis anbieten, der nichts mit einer Hono­rar­ord­nung zu tun haben muss. Daraus ergibt sich aber die Frage nach der Qualität: Wenn es um einen reinen Preis­wett­be­werb, also letztlich um einen Preis­kampf geht, ist die Qualität in höchster Gefahr. Und das wird dann zu einem entschei­denden Argument des Verbrau­cher­schutzes. Auch sind die Beson­der­heiten der Verant­wort­lich­keit von Archi­tekten in Deutsch­land nicht mit denen in anderen EU-Ländern vergleichbar. Ich verweise nur auf das gesamte Spektrum der Leis­tungs­phasen, das Werk­ver­trags­recht und die Haftungs­the­matik.

Die Abschaf­fung der HOAI hätte wahr­schein­lich einen ähnlichen Verdrän­gungs­wett­be­werb – mit einer Konzen­tra­tion in der Archi­tek­tur­pro­duk­tion auf bedeutend weniger Büros – zur Folge, wie wir sie in den 1990er Jahren in England erlebt haben. Natürlich wird es weiterhin kleine Archi­tek­tur­büros geben, die in lokalen und regio­nalen Zusam­men­hängen agieren, aber die größeren, über­re­gio­nalen Aufträge und die meisten Wett­be­werbe werden immer mehr von größeren Büros mit anderen, in gewissem Sinne effi­zi­en­teren Struk­turen akqui­riert werden. In Groß­bri­tan­nien kann man den Eindruck bekommen, dass dabei einiges auf der Strecke geblieben ist.…

Die Struk­turen der Archi­tek­tur­büros in Deutsch­land sind wesent­lich durch kleine und mittel­große Büros geprägt, deren Inhaber ihre Büros mit hohem persön­li­chem Enga­ge­ment betreiben. In der breiten regio­nalen Vertei­lung wird ablesbar, dass Archi­tekten in Deutsch­land nicht einige wenige, Aufsehen erregende Projekte verant­worten, sondern Träger einer weit gefä­cherten Baukultur sind. Gerade auch kleine Büros sind oftmals Stätten der formalen, tech­ni­schen und sozialen Inno­va­tion. Archi­tek­tur­büros sind klas­si­sche Mittel­ständler. Damit sind sie nicht nur wirt­schaft­lich, sondern auch in gesell­schaft­li­chem und kultu­rellem Enga­ge­ment eine Säule der bundes­re­pu­bli­ka­ni­schen Gesell­schaft. Ich habe den Eindruck, dass manch Verant­wort­li­chem in Berlin oder Brüssel gar nicht klar ist, welch drama­ti­sche Konse­quenzen drohen.

Sie sind auch in dieser Sache in Kontakt mit dem Bundes­bau­mi­nis­te­rium. Wie sieht man dort die Wahr­schein­lich­keit, dass der Euro­päi­sche Gerichtshof die Klage der Kommis­sion zulassen wird? Und welche Folgen erwartet man, falls die Klage zuge­lassen wird?

Das Bundes­bau­mi­nis­te­rium, zuletzt ja auch durch die Bundes­bau­mi­nis­terin, Barbara Hendricks, auf dem BDA-Tag in Berlin betont, lässt keinen Zweifel an der Über­zeu­gung des Minis­te­riums aufkommen, dass die Vergabe von Planungs­leis­tungen im freien Spiel der Markt­kräfte zu einem erheb­li­chen Quali­täts­ver­lust des Bauens in Deutsch­land führen muss. Aufgrund der besseren Kennt­nisse der Hinter­gründe des Archi­tek­tur­schaf­fens ist das Verständnis für Archi­tekten im Baumi­nis­te­rium viel­leicht größer als in anderen Minis­te­rien. Ob die Klage zuge­lassen wird, ist eine Rechts­frage.

Lassen Sie es mich einmal forsch sagen: Wenn wir die möglichen Folgen eines Auslau­fens der HOAI als verbind­liche Regle­men­tie­rung einer lebens­wich­tigen Leis­tungs­er­brin­gung betrachten, sind da der Ärger und die Larmoyanz, die sich derzeit mit dem sicher­lich unzu­rei­chenden Wett­be­werbs­wesen verbinden, Ausdruck eines  Luxus­pro­blems?

Das eine hängt mit dem anderen zusammen. Die Klärung der Regelung der Vergabe von öffent­li­chen Planungs­auf­gaben ist alles andere als ein Luxus­pro­blem. Wir fordern ja gerade im Sinne der EU-Dienst­leis­tungs­richt­linie faire und trans­pa­rente Verfahren. Diese wären dann auch für Archi­tekten aus anderen EU-Staaten offener. Im übrigen stehen die Rege­lungen der HOAI auch heute dem freien Zugang nicht im Wege.

Was wird der BDA unter­nehmen, was wird er unter­nehmen können?

Auf Bundes­ebene ist es Aufgabe, an den verant­wort­li­chen Stellen zu verdeut­li­chen, dass die HOAI nicht ein vorder­grün­diges Siche­rungs­system für einen Berufs­stand ist. Sie ist die Basis für den Leis­tungs­wett­be­werb, dem sich Archi­tekten im Wett­be­werb stellen und Garant für quali­tät­volles Planen und Bauen. Dieser Wett­be­werb muss die Qualität der Leistung sichern, nicht das billigste Angebot hervor­bringen. Dass muss sowohl auf den legis­la­tiven wie auf den exeku­tiven Ebenen in Deutsch­land und der EU verstanden werden.

Der BDA wird im Schul­ter­schluss mit den anderen Freien Berufen, allen voran den Inge­nieuren, auftreten. Und zwar sowohl auf der Bundes- als auch auf der Länder­ebene. Nicht zuletzt muss auch in den kommu­nalen Spit­zen­ver­bänden verstanden werden, dass ohne Sicherung einer guten Planung kein nach­hal­tiges, wirt­schaft­lich sinn­volles und quali­ta­tives Bauen möglich sein wird.

Foto: Andreas Denk