Barrie­re­frei Zugänge

BDA-Partner: Dorma

Die Schwelle als Übergang von einem Raum zum anderen ist in der Archi­tektur von großer Bedeutung. Zum einen definiert sie als bauliches Element auf theo­re­ti­scher Ebene die Durch­läs­sig­keit einer räumlich gedachten Membran, zum anderen ist sie ein konkretes Detail im Prak­ti­schen, das so ausge­formt sein muss, dass es zwar als Übergang zwischen A und B erkennbar ist, aber keine unüber­wind­bare Hürde darstellt. Letzteres gilt nur in Einschrän­kungen, ist doch der gemeinen Haus- oder Wohnungstür – und den Menschen, die hinter ihr wohnen – zu wünschen, dass unge­be­tene Gäste oder Eindring­linge sie zu keinem Zeitpunkt über­winden mögen.

Dennoch: In Zeiten, in denen es durch die demo­gra­phi­sche Entwick­lung unserer Gesell­schaft längst nicht mehr nur darum geht, auch Eltern mit Kinder­wagen und Menschen im Rollstuhl den mühelosen Zugang zu Gebäuden und Zimmern zu ermög­li­chen, ist die Barrie­re­frei­heit eines der großen Themen in der Archi­tektur geworden. Fahrzeuge und Hilfs­mittel aller Art erleich­tern bei krank­heits- oder alters­be­dingten Gebrechen die Fort­be­we­gung und umso ärger­li­cher sind da Planungen, die unbedacht ganze Gruppen der Bevöl­ke­rung ausschließen – eben all jene, denen gedachte Schwellen zu konkreten Barrieren werden. Längst haben Verord­nungen und Normen dafür gesorgt, dass nicht nur aus Entwurfs­gründen einge­führte Schwellen zu eben solchen Barrieren werden – vor allem bei Nach­rüs­tungen können sie zu unnötigen Kompli­ka­tionen bei der Bewegung durch die inneren Räume eines Hauses führen. So werden die in der geltenden DIN 4102 gefor­derten „Feuer­schutz­ab­schlüsse“ oft zu wörtlich genommen und mutieren dabei zu „Raum­ab­schlüssen“, die nicht ohne weiteres von jedermann zu über­winden sind. Dies kann unter­schied­liche Ursachen haben, ist aber oft allein in der tatsäch­li­chen Schwere der Türen begründet.

Dank der DIN EN 14637 ist zwar geregelt, dass Brand­schutz und Barrie­re­frei­heit in Einklang zu bringen sind, die Ergeb­nisse jedoch lassen oft zu wünschen übrig – und das nicht nur auf forma­l­äs­the­ti­scher, sondern auch auf prag­ma­ti­scher Ebene. Ob soge­nannte Fest­stell­türen – deren Arri­tie­rung mit eigenem Feuer­melder ausge­stattet sind, die sich im Brandfall löst und die Tür somit bei Feuer verschließt – oder schwere Türen, die mittels Auto­ma­tion leicht zu öffnen sind: beide Varianten mit ihren Unter­gat­tungen führen nach wie vor zu Problemen in der Benutzung. Auch das „leichte Begehen von Brand­schutz­türen“ ist geregelt – eben in jener genannten DIN EN 14637. Eine weitere DIN (18040, Teil 1 und 2) beschreibt insbe­son­dere die Anfor­de­rungen für diese Türen.

Der BDA-Partner Dorma hat in seinem Portfolio mehrere Lösungen, die beides in sich vereinen: den Brand­schutz sowie die leichte Zugäng­lich­keit im Sinne der  Barrie­re­frei­heit. So ist die klas­si­sche Dorma-Serie TS 93 bereits seit geraumer Zeit mit der soge­nannten „Easy Open“-Technologie ausge­stattet. Dieses System überzeugt durch ein stark abfal­lendes Öffnungs­mo­ment, man kann es mit geringem Kraft­auf­wand öffnen, da die Auto­ma­tion den Benutzer unter­stützt und ihm bei zuneh­mendem Öffnungs­winkel immer mehr Arbeit abnimmt. Als Fest­stell­vor­rich­tung oder ‑anlage ist TS 93 ebenso für ein- wie für zwei­flü­ge­lige Türen geeignet und entspricht somit der DIN 18040. Durch die seri­en­mä­ßige Schließ­ver­zö­ge­rung ist  der Transport von Gegen­ständen durch die Türen ohne Probleme möglich. Verschie­dene Gleit­schienen und Türschließ­mo­delle machen das modular aufge­baute System zur sinn­vollen Lösung für unter­schied­liche Funk­ti­ons­an­for­de­rungen. Selbst bei Türflü­gel­breiten bis 1.600 Milli­meter ist eine Öffnungs­dämp­fung gewähr­leistet. Elek­tro­me­cha­ni­sche Fest­stell­funk­tion, sowie inte­grierte Rauch­melder können im TS 93 System zudem voll inte­griert werden.

David Kasparek

www​.dorma​.com/de

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