Das Fähnlein Fiesel­schweif

Potsdam, Orangerie im Neuen Garten. Ein spät­som­mer­li­cher Sommertag im September. Wahltag beim BDA. Der Präsident wird mit großer Mehrheit bestätigt. Auch die Wahl der Mitglieder des Präsi­diums, durch einige neue Kandi­daten ergänzt, verspricht Konti­nuität und Verstär­kung. Zurück zur Tages­ord­nung. Oder lieber doch nicht? Zehn Minuten Pause. Zeit, darüber nach­zu­denken, welchen Weg der Wahlbund in den kommenden Jahren gehen wird. Denn trotz der guten Bilanz, die das Präsidium für seine Arbeit auf Bundes­ebene ziehen kann, gibt es kaum Grund zum Ausruhen auf dem Erreichten (siehe der architekt 5/17, S. 62). Denn trotz der derzei­tigen Hoch­kon­junktur im Bereich der Archi­tektur ist das Berufs­bild des Archi­tekten seit mindes­tens zwanzig Jahren in eine immer enger schlie­ßende Zange geraten, die die Freiheit seiner Tätigkeit beschneidet und die Qualität seiner Arbeit bedroht.

Auf der einen Seite gibt es ein Zuviel: Stadtbau und Archi­tektur sind durch Gesetz­ge­bung und Verord­nungs­fülle so komplex geworden, dass archi­tek­to­ni­sche Origi­na­lität und damit Qualität bei diesem Rege­lungs­wahn auf der Strecke bleiben. Die juris­ti­sche Komple­xität des Bauens ist höher, die gedank­liche, künst­le­ri­sche und soziale Komple­xität offen­sicht­lich geringer geworden: Immer häufiger, so scheint es, greifen Archi­tekten – und Bauherrn natürlich auch – zu bewährten, rechtlich abge­si­cherten, weil erprobten Stan­dard­lö­sungen: Bauen wird zu einer Unter­ka­te­gorie eines Verwal­tungs­akts, der Krea­ti­vität im Zwei­fels­fall noch bei der Einfär­bung des Wand­putzes zulässt.

Ande­rer­seits beginnt die Gesetz­ge­bung da auszu­setzen, wo sie verbind­lich Gutes bewirken könnte: Inzwi­schen hat die EU-Kommis­sion die ange­drohte Klage gegen die Bundes­re­pu­blik beim EuGH wegen eines Verstoßes der HOAI gegen die Nieder­las­sungs­frei­heit einge­reicht: Das Ergebnis des Verfah­rens ist nicht vorher­sehbar, aber fraglos von weit­rei­chender Bedeutung.

Die Hono­rar­ord­nung stellt sicher, dass archi­tek­to­ni­sche Arbeiten durch Teil­leis­tungen in verschie­denen Leis­tungs­phasen erbracht und honoriert werden. Sie beschreibt damit auch den gere­gelten Verlauf eines Planungs- und Ausfüh­rungs­pro­zesses und stellt die einzelnen Schritte unter­ein­ander in ein Verhältnis, das durch Hono­rie­rung ausge­drückt wird. Fällt die HOAI, fällt weniger ein ille­gi­times Versor­gungs­system deutscher Archi­tekten, wie Brüssels Juristen glauben, sondern ein sozial wirksames Instru­ment der Quali­täts­si­che­rung: Ein „Aus“ für die HOAI bedroht darüber hinaus insbe­son­dere die Existenz mittel­stän­di­scher Struk­turen der Archi­tek­ten­schaft, deren hoch­qua­li­ta­tive Arbeit unter dem Preis­druck der Großbüros kaum mehr konkur­renz­fähig sein wird.

Diese Gefahr für ein soziales und kultu­relles Gut und deren Erzeuger wird verstärkt durch ein Zuwenig: Zuwenig Verständnis, zuwenig Vertrauen der Bauherren – ein teilweise selbst­ge­machtes Problem der Archi­tek­ten­schaft, deren Funktion sich im Laufe der selbst­in­sze­nierten Dienst­leis­tungs­de­batte in Teilen des öffent­li­chen Ansehens mitunter auf die Rolle von zu teuren Fassa­den­be­hüb­schern reduziert hat. Zu dieser weit verbrei­teten Unkenntnis über das, was Archi­tekten eigent­lich tun und können, kommt die Tendenz zur voll­stän­digen Kapi­ta­li­sie­rung der Archi­tektur hinzu – ohne Ansehen ihrer gesell­schaft­li­chen Bedeutung – und der schon lange beklagte Verlust des Bauherrn, der durch „Auftrag­geber“ mit nur selten im Sinne der Archi­tektur argu­men­tie­renden Gremien samt hohem Rechts­an­walts­an­teil ersetzt wird.

Eine gesetz­liche Verein­fa­chung des Bauens ohne Quali­täts­ver­lust; der Kampf um den Erhalt der HOAI als Quali­täts­si­che­rungs­in­stru­ment und als Garant für eine Vielfalt möglichst breit zugäng­li­cher archi­tek­to­ni­scher Leis­tungen; die Heraus­for­de­rung, in der Öffent­lich­keit und bei Bauherren ein ange­mes­senes Bild von Archi­tekten und ihrem Leis­tungs­bild zu vermit­teln: Das sind herku­li­sche Aufgaben, die dem BDA ins Haus stehen. Es ist halt wie im richtigen Leben. Der Bund wird gute Koali­tionen schmieden müssen, ohne sein Ziel zu verraten: Archi­tektur als gesell­schaft­li­chen Wert zu verstehen, zu entwerfen und zu vermit­teln.

Das könnte unter heutigen Vorzei­chen mitunter auch ein Kampf gegen Wind­mühlen werden. Viel­leicht hilft dem Bund und seinem frisch gewählten Präsidium die Erin­ne­rung an das „Fähnlein Fiesel­schweif“: Das ist jene fiktive Pfad­fin­der­ver­ei­ni­gung, der Tick, Trick und Track Duck angehören, und die sich – ganz ähnlich wie der BDA – für das Verständnis von Lebewesen und Natur und für die Bewahrung tradierten Wissens einsetzt. Ständiger Gegner der weltweit orga­ni­sierten Pfad­finder ist kein anderer als Dagobert Duck, der durch seine Ignoranz, Ichbe­zo­gen­heit, durch Geiz und Skru­pel­lo­sig­keit auffäl­lige Besitzer von drei Kubik­hektar Geld: die reichste Ente der Welt. Aber auch er hat den pfiffigen Enten vom „Fähnlein“ und ihrem „Schlauen Buch“, in dem das Wissen der Welt verzeichnet ist, meist nichts entge­gen­zu­setzen. Ach, wenn es denn so einfach wäre…