haus der verlierer

Als das Bundes­in­nen­mi­nis­te­rium im November letzten Jahres den Grün­dungs­di­rektor der neuge­grün­deten Stiftung Bauaka­demie in Berlin bekanntgab, erhob sich bei einem Teil des künftigen Klientels Wider­spruch. In einem Offenen Brief, den inzwi­schen über 600 Archi­tekten, Archi­tek­tur­his­to­riker und ‑theo­re­tiker, Kuratoren und Jour­na­listen unter­zeichnet haben, wurden das Verfahren und die Person des ausge­wählten Akade­mie­di­rek­tors kriti­siert. Zur Ziel­scheibe ist vor allem die Person des auser­ko­renen Insti­tuts­lei­ters geworden: Mit Florian Pronold hatte das über­wie­gend politisch besetzte Auswahl­gre­mium über­ra­schend jenen SPD-Bundes­tags­ab­ge­ord­neten benannt, der sich als parla­men­ta­ri­scher Staats­se­kretär des Seehofer-Minis­te­riums bei den drei „Dialog­foren“ enga­gierte, die die Stiftung Baukultur 2017 im Vorfeld der Akade­mie­grün­dung orga­ni­sierte, und der beim 2018 ausge­schrie­benen offenen Programm­wett­be­werb als Jury­vor­sit­zender fungierte.

Die Unter­zeichner des Offenen Briefs an Minister Seehofer, den Stif­tungsrat der Akademie sowie an die beiden fachlich bera­tenden Jury­mit­glieder kriti­sieren insbe­son­dere die mangelnde Fach­kom­pe­tenz des nieder­baye­ri­schen Poli­ti­kers, der inzwi­schen Staats­se­kretär im Umwelt­mi­nis­te­rium ist. In der Stel­len­aus­schrei­bung sei eine „in der Welt des Bauens ange­se­hene und themen­über­grei­fend tätige Führungs­per­sön­lich­keit“ gesucht worden, die ein „für die Themen der Bauaka­demie rele­vantes Hoch­schul­stu­dium“, Kennt­nisse natio­naler und inter­na­tio­naler Entwick­lungen im Bauwesen und „Erfahrung mit Projekten und Formaten mehr­di­men­sio­naler Kommu­ni­ka­tion (Museen, Ausstel­lungen, Messen, Festivals, Konfe­renzen)“ aufweisen sollte. Pronold habe als Kaufmann und Jurist keine der gefor­derten Kompe­tenzen. Das Verfahren sei nicht ausrei­chend trans­pa­rent gewesen, mit dem „Geruch von Kungelei und Selbst­be­die­nung“ behaftet, vergebe damit die Chance, die „künftige Bauaka­demie als ein rele­vantes und inter­na­tional ange­se­henes Archi­tek­tur­zen­trum“ zu etablieren und bedeute eine „ leicht­fer­tige und unnötige Selbst­be­schä­di­gung des Parla­ments“. Deshalb müsse das Bewer­bungs­er­gebnis annul­liert und das Verfahren noch einmal begonnen werden.

Zwei der drei im Verfahren unter­le­genen Bewerber haben seitdem eine einst­wei­lige Verfügung gegen die Besetzung mit Pronold erwirkt. In einem Termin des Arbeits­ge­richts befand der Richter indes Ende Januar, dass die Stiftung privaten Rechts die Stelle nach eigenem Ermessen vergeben könne, da sie kein öffent­li­cher Arbeit­geber sei. Die Entschei­dung steht im Wider­spruch zu einer früheren Entschei­dung einer anderen Kammer desselben Gerichts, das den Direk­to­ren­posten als öffent­li­ches Amt defi­nierte, demzu­folge also der am besten quali­fi­zierte Bewerber berufen werden müsste. Eine Entschei­dung wird erst in der nächsten Instanz das Landes­ar­beits­ge­richt fällen. Bis dahin dürfte die Besetzung ruhen.

Foto: Andreas Denk
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Solange mochte Florian Pronold offenbar nicht warten. Inzwi­schen hat er das Internet-Magazin frei04 publi­zistik / Marlowes abmahnen lassen, weil auf dessen Plattform der Offene Brief gehostet wurde, dem er unzu­läs­sige nach­träg­liche Ände­rungen und „falsche Tatsa­chen­be­haup­tungen“ unter­stellt, die vielen der Unter­zeichner nicht bekannt gewesen seien. Gewinnen kann in dieser Ausein­an­der­set­zung wohl kaum jemand: Schlecht beraten erscheinen Auswahl­gre­mium und Stif­tungsrat, die sich zumindest eine klas­si­sche Haus­be­ru­fung, wenn nicht mehr zuschreiben lassen müssen. Schon zum Schutz der Person des Kandi­daten hätte der Staats­se­kretär gar nicht erst berufen werden dürfen.

Schlecht beraten waren auch die beiden Kläger, die gegen Pronolds Berufung gericht­lich zu Felde zogen. Durch ihre gleich­zei­tige Betei­li­gung am Offenen Brief und ihre Klage haben sie das berech­tigte Anliegen der übrigen Brief­un­ter­zeichner für ihre Zwecke instru­men­ta­li­siert. Die Aussicht auf eine Revision des Verfah­rens, von der die beiden Kläger außer persön­li­cher Genug­tuung wohl kaum etwas hätten, bleibt zudem ungewiss.

Schlecht beraten ist vor allem der Kandidat selbst. Neben dem Mangel an Sensi­bi­lität, den er schon mit seiner Bewerbung verraten hat, über­schritt Pronold mit der allein juris­tisch argu­men­tie­renden Klage­an­dro­hung gegen die Verbrei­tung des Offenen Briefs nicht nur eine Grenze, sondern hat auch Vorur­teile bestätigt. Wie der Mann vertrau­ens­voll mit der Archi­tek­tur­szene zusam­men­ar­beiten soll, auf die er als Akade­mie­di­rektor ange­wiesen ist, sollte selbst Pronold nicht mehr klar sein.

Verlierer ist jeden­falls die Bauaka­demie, die einmal eine gute Idee war, die im Verlauf provin­ziell anmu­tender Rechts­han­selei unter­zu­gehen droht. Ein von vorn­herein logischer Zusam­men­schluss der Bundes­stif­tung Baukultur und der Bauaka­demie könnte die Situation klären. Dafür bedürfte es aber eines poli­ti­schen Willens.
Andreas Denk

Foto: Andreas Denk
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