papier­tiger im denk­mal­schutz?

Die Neube­wer­tung der Bausub­stanz in unseren Städten und Gemeinden ist ein drin­gendes Anliegen des BDA-Papiers zum „Haus der Erde“ von 2019. Dabei spielt die klas­si­fi­zie­rende und bewer­tende Baudenk­mal­pflege eine entschei­dende Rolle. In Nordrhein-Westfalen mehren sich die Anzeichen, dass poli­ti­scher Prag­ma­tismus die fachliche Autorität der Oberen Denk­mal­pfle­ge­be­hörden zurück­zu­drängen versucht.

Derzeit liegt in NRW eine Novelle des Denk­mal­schutz­ge­setzes zur Beratung vor, die einer­seits Verbes­se­rungen im prak­ti­schen Denk­mal­schutz vorsieht. Ande­rer­seits beab­sich­tigt die Neufas­sung einen Verzicht auf die bisher notwen­dige Herstel­lung eines „Benehmens zwischen Unteren Denk­mal­äm­tern und den Fach­leuten der Oberen Denk­mal­pflege“, die in Nordrhein-Westfalen den Land­schafts­ver­bänden zuge­ordnet sind. Statt­dessen soll es nur noch zu einer Anhörung kommen. So würden vorder­gründig die Denk­mal­be­hörden in den Städten und Gemeinden gestärkt. Ande­rer­seits entfiele dafür das „Backing“ kommu­naler Denk­mal­pflege durch die fachliche Kompetenz und die poli­ti­sche Wirk­mäch­tig­keit der über­ge­ord­neten Behörde.

Andrea Pufke, Leiterin des LVR-Amtes für Denk­mal­pflege im Rheinland, formu­liert es so: „Die Stellung der Denk­mal­fachämter für Baudenk­mal­pflege wird in vielen Punkten entschei­dend geschwächt.“ Besonders negativ sei es, dass die Baudenk­mal­pflege künftig nicht mehr das Recht haben soll, die Eintra­gung eines Gebäudes in die Denk­mal­liste zu bean­tragen, Denkmäler zu erfassen und ihren Denk­mal­wert in Gutachten zu beur­teilen. „Wie und ob dieses Fach­wissen in Zukunft einge­setzt werden soll, ist völlig unklar“, denn „die Fachleute der Denkmal­ämter (…) sollen an Entschei­dungen nicht weiter beteiligt werden, selbst wenn ein Denkmal abge­bro­chen oder stark verändert werden soll.“

Im Klartext: Es geht hier nicht um den Kölner Dom, Schloss Benrath oder den Erbdros­tenhof. Es geht vielmehr um den reichen Bestand der Nach­kriegs­mo­derne, der bisher nur in einem Mindermaß erfasst und nur mit wenigen Beispielen unter Schutz gestellt worden ist. Tatsäch­lich tut sich die amtliche Denk­mal­pflege immer noch schwer mit diesem sperrigen Erbe. Noch schwerer tun sich aller­dings viele Städte und Gemeinden, deren viel­zi­tierte „Filet­grund­stücke“ in den Zentren häufig mit Nach­kriegs­bauten bestanden sind. Allzu gerne wird hier die Abriss­birne geordert, weil es einen Investor gibt oder weil Kosten für Erhalt oder ener­ge­ti­sche Sanierung zur Diskus­sion stehen. Hier fehlt den kommu­nalen Denk­mal­be­hörden oftmals die Durch­set­zungs­kraft gegen den poli­ti­schen Willen, gegen lokale Macht­ver­hält­nisse und den Einfluss der Wirt­schafts­för­de­rung. Die fachliche Inter­ven­tion der Landes­denk­mal­ämter hat hier häufig schon – nicht immer – Miss­griffe verhin­dert, die man später bitter bereut hätte. In Köln deutet sich bereits eine erste Reaktion auf die Geset­zes­no­velle an: Dort will man das bisher dem Kultur­de­zernat zuge­ord­nete Amt des Stadt­kon­ser­va­tors kurzer­hand dem Baude­zernat einglie­dern. Hier soll wohl ein einfa­cherer Dienstweg vorbe­reitet werden, der so mancherlei Schwie­rig­keiten bei der Bauein­gabe besei­tigen soll. Ob man der Stadt und ihren Bürgern damit einen Gefallen tut, bleibt anzu­zwei­feln.

Foto: Andreas Denk
Foto: Andreas Denk

Der BDA hat im „Haus der Erde“ über die „Achtung des Bestands“ nach­ge­dacht, dem im Rahmen einer ökolo­gi­schen Orien­tie­rung eine andere Bedeutung zukommen muss als bisher. Die richtige Prämisse dieses Para­gra­phen heißt schlicht und einfach: „Bauen muss vermehrt ohne Neubau auskommen.“ Das heißt, dass dem Erhalt und dem Weiter­bauen des Bestehenden Priorität einzu­räumen ist. Es geht aber nicht nur um den Erhalt von Material und ener­ge­ti­schem Aufwand. Das hat das Manifest „Bestand braucht Haltung“ heraus­ge­stellt, das der BDA Nordrhein-Westfalen 2015 verab­schiedet hat. Hier wird der Bestand insbe­son­dere der Nach­kriegs­bauten auch als kultu­reller Konti­nui­täts­träger definiert: „Gut gestal­tete und orts­ty­pi­sche Bauten schaffen seit jeher Vertraut­heit und Iden­ti­fi­ka­tion mit unseren Lebens­um­welten. In Zeiten immer schnel­lerer gesell­schaft­li­cher Verän­de­rungs­pro­zesse erreicht das Phänomen Konsum­ge­sell­schaft auch die Archi­tektur, wird Vorge­fun­denes vorschnell als unbrauchbar oder unpassend einge­stuft und entspre­chend eilig beseitigt. Gebäude werden in Abschrei­bungs­zy­klen zum Konsumgut mit Verfalls­datum.“

Diese Erkenntnis, die gewis­ser­maßen ein Recht auf eine vertraute Umgebung rekla­miert, ist dem Minis­te­rium für Heimat, Kommu­nales, Bau und Gleich­stel­lung offenbar nur bedingt zuteil geworden: Minis­terin Ina Scharrenbach schwebt offen­sicht­lich eine libe­ra­li­sierte Denk­mal­pflege vor, die Archi­tektur als Aufgabe von Inves­toren und Denk­mal­schutz als Formsache begreift. Zwei­fels­frei verlangt der fast komplett erhaltene Baube­stand der letzten sechzig Jahre einen anderen, selek­ti­veren Umgang mit den Bauten, die funk­tional, ener­ge­tisch und optisch nicht im besten Zustand sind. Dennoch sollte es dem ausge­bil­deten Fach­ur­teil – und nicht dem vorder­grün­digen Kapi­tal­in­ter­esse – vorbe­halten bleiben, was zu erhalten, was umzubauen oder umzu­nutzen und was verzichtbar ist. Dass sich die mitunter rigide argu­men­tie­renden Fachleute der Denk­mal­pflege um der besten Lösung willen öfter in ein besseres „Benehmen“ mit denje­nigen Archi­tekten setzen sollten, die sich mit Krea­ti­vität und Erfin­dungs­geist der Neunut­zung des Bestands widmen, steht auf einem anderen Blatt.
Andreas Denk

Foto: Andreas Denk
Foto: Andreas Denk