Fairtrag

Initia­tive für faire Vertrags­re­ge­lungen im Archi­tek­ten­ver­trag

Skan­dal­um­wit­terte Projekte wie der Berliner Flughafen BER oder die Hamburger Elbphil­har­monie haben ein breites Interesse auf das Thema „Kosten­stei­ge­rung“ bei Baupro­jekten gelenkt. Neben den Archi­tekten, die als erste an den Pranger gestellt werden, wird in der öffent­li­chen Diskus­sion jedoch bald deutlich, dass die öffent­liche Hand als Bauherr bei den landauf, landab genüss­lich darge­legten „Kosten­ex­plo­sionen“ der genannten Baupro­jekte eine erheb­liche Mitschuld trägt.

Um sich künftig also besser gegen solche Kosten­ri­siken abzu­si­chern, beschloss man von Auftrag­ge­ber­seite in Verhand­lungs­ver­fahren eng gesteckte Kosten­ober­grenzen fest­zu­legen. Innerhalb dieser Grenzen müssen sich Büros seit 2012 bewegen, die als Auftrag­nehmer an diesen Verfahren teil­nehmen. Die finan­zi­ellen Risiken, die im Laufe des Baupro­zesses entstehen, liegen nunmehr fast ausschließ­lich bei den Archi­tekten.

Um dem entge­gen­zu­treten, hat sich im Februar dieses Jahres in Berlin der Verein „fairtrag“ gegründet. Maßgeb­lich vom BDA Berlin initiiert, verfolgt „fairtrag“ das Ziel, eine Sammel­klage gegen die Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­rungen in den Muster­ver­trägen der öffent­li­chen Hand anzu­strengen. Von 03 Archi­tekten (Andreas Garkisch, Karin Schmid, Michael Wimmer Archi­tekten BDA) bis Zoom­ar­chi­tekten haben sich inzwi­schen rund 90 Archi­tek­tinnen und Archi­tekten und ihre Büros der Initia­tive ange­schlossen – ein Großteil von ihnen sind BDA-Mitglieder. Bei seiner Sitzung im März 2015 hatte sich der Bundes­vor­stand des BDA dafür ausge­spro­chen, seinen Mitglie­dern einen Beitritt zum Verein zu empfehlen, dessen Beitrag bei 100 Euro im Jahr liegt. Der BDA selbst ist Grün­dungs­mit­glied des Vereins.

Red.