Funktion als städ­te­bau­li­ches Leitbild

Bedeutung und Kritik

Im städ­ti­schen Raum der euro­päi­schen Stadt kommt der Funktion des Hauses eine besondere Bedeutung zu, die sich schon im Gebrauch unserer Sprache und der viel­fäl­tigen Zusam­men­set­zung des Wortes „Haus“ erkennen lässt. Mit dem Begriff Wohnhaus wird die grund­le­gende Funktion des Hauses zum Ausdruck gebracht. Die deutsche Sprache diffe­ren­ziert aber noch sehr viel feiner: so lässt sich das Wohnhaus beispiels­weise als Mietshaus oder als Einfa­mi­li­en­haus denken. Die Funktion der beiden Häuser ist dabei so unter­schied­lich, dass sich daraus für uns städ­te­bau­liche Formen erkennen lassen, ohne dass wir diese Häuser zur Erläu­te­rung aufzeichnen müssten. Das Mietshaus hat mehrere Geschosse, das Einfa­mi­li­en­haus ein, zwei, selten drei Geschosse und damit also eine andere bauliche Höhe als das Mietshaus. Gleich­zeitig ist auch die Belegung eine andere.

Stadt­grund­riss einer euro­päi­schen Stadt mit öffent­li­chen Häusern, aus: Joseph Stübben: Der Städtebau, Braunschweig/​Wiesbaden 1980

Noch deut­li­cher wird die Funk­ti­ons­be­stim­mung eines Hauses, wenn vom Rathaus, Parkhaus, Opernhaus oder Schulhaus die Rede ist. Die Funk­tionen dieser Häuser sind so speziell, dass sie nicht nur völlig unter­schied­liche Grund­riss­formen aufweisen, sondern in ihrer Funktion im städ­ti­schen Raum funk­tio­nale Notwen­dig­keiten auslösen, die bei der Planung eines städ­ti­schen Areals Berück­sich­ti­gung finden müssen. Eine solche funk­tio­nale Notwen­dig­keit ist beispiels­weise die besondere Verkehrs­an­bin­dung dieser Häuser an das Stra­ßen­netz der Stadt. Die Funk­tionen dieser Häuser reichen also weit über ihre Nutzungs­funk­tion hinaus und haben damit erheb­li­chen Einfluss auf die Gestalt und die Nutz­bar­keit des Stadt­raums. Auch wenn uns dies zunächst als Binsen­wahr­heit erscheint, soll dennoch im Folgenden aufge­zeigt werden, wie viel­fältig Haus­funk­tionen auf den städ­ti­schen Raum einwirken und wie wichtig diese archi­tek­to­ni­schen Funk­tionen für das Leben der städ­ti­schen Gesell­schaft sind.

Im Folgenden sollen vier unter­schied­liche Funk­tionen von Häusern benannt werden, die auch als städ­te­bau­liche Leit­bilder fungieren und als solche beim Entwurf unserer Archi­tek­turen berück­sich­tigt werden müssen, wenn es darum geht, der Gesell­schaft zukünftig wieder schöne und lebens­fä­hige Stadt­räume zur Verfügung stellen zu können.

Es sind dies die städ­te­bau­li­chen Funk­tionen
· des öffent­li­chen Hauses,
· des Flügel­hauses,
· des schief­wink­ligen Hauses
· und der Stra­ßen­fas­sade.

Die Funktion des öffent­li­chen Hauses als städ­te­bau­li­ches Leitbild
Das Rathaus, das Schulhaus und das Opernhaus unter­scheiden sich vom Wohnhaus und vom Bürohaus vor allem darin, dass es Bauwerke sind, die jedermann zugäng­lich sein müssen. Es sind Gebäude für die Öffent­lich­keit, die als solche im Stadtraum der euro­päi­schen Stadt eine besondere Stellung einnehmen. Im Gegensatz zum Wohnhaus und dem Bürohaus sollen sie nicht nur gut erreichbar sein, sondern darüber hinaus das „Gemein­wesen Stadt“ reprä­sen­tieren und müssen deshalb im Stadt­grund­riss hervor­ge­hoben werden.

Rafael Moneo, Erwei­te­rung Rathaus, Murcia, Spanien 1991–1998, Foto: JCRA

Diese Sonder­stel­lung wird dadurch erreicht, dass man den Häusern beispiels­weise öffent­liche Plätze hinzufügt. Plätze wie der Rathaus­platz, der Opern­platz, aber auch der Bahn­hofs­platz oder der Kirch­platz steigern die Funktion des ihnen zuge­ord­neten Bauwerks in ihrem Charakter, indem sie stadt­räum­lich auf diese Gebäude reagieren. Die Funk­ti­ons­be­stim­mung prägt also nicht nur den Grundriss des Hauses, sondern auch den Grundriss der Stadt. In den Stadt­teil­ent­würfen eines Joseph Stübben reagiert deshalb auch das System der Straßen auf diese öffent­li­chen Häuser, die zu Orien­tie­rungs­punkten im Stra­ßen­netz der Stadt werden. Man reagiert dabei auf ihre Fassaden und Plätze, die oft zu reprä­sen­ta­tiven Endpunkten mehrerer Stadt­straßen werden.

Es wird deutlich, dass die Funktion der Opern­häuser, Rathäuser, Bahnhöfe, Schulen und Kirchen den Grundriss der euro­päi­schen Stadt nach­haltig prägen. Für Archi­tekten wie Joseph Stübben, aber auch Theodor Fischer in München, oder Fritz Schu­ma­cher in Hamburg waren dies bei der Planung in ihren Städten selbst­ver­ständ­liche Grund­lagen.
In ihrer Funktion als öffent­liche Gebäude erhalten das Schulhaus, das Rathaus, das Opernhaus bis in unsere Tage hinein über die reine Grund­riss­form hinaus auch eine besondere Gestal­tung ihrer Fassaden, die sie aus dem Häuser­meer der Stadt als besondere Häuser hervor­heben. Auch die Gestalt des öffent­li­chen Hauses erhält damit also eine besondere Funktion im städ­ti­schen Raum.

Das Flügel­haus im städ­ti­schen Grundriss, Abb.: Mäckler Archi­tekten

Die Funktion des Flügel­hauses als städ­te­bau­li­ches Leitbild
Der Entwurf der Stadt benötigt fünf grund­sätz­liche Kriterien. Sie bedarf:

1. funk­tio­naler Mischung
2. sozialer Mischung
3. öffent­li­cher und privater Räume
4. Gestal­tung des öffent­li­chen Raums
5. Dichte

Diesen fünf Kriterien wird das Flügel­haus der euro­päi­schen Stadt in jeder Beziehung gerecht. Mit seinen Anbauten auf dem privaten Gelände des Innen­blocks entstehen Nischen und Höfe, die von den Bewohnern als private, vom öffent­li­chen Raum der Straße getrennte Begeg­nungs­räume genutzt werden. Der Typ des Flügel­hauses entwi­ckelt Wohnhöfe, aber auch Gewer­be­höfe, die für die soziale und funk­tio­nale Mischung der Stadt von größter Bedeutung sind. Der Grundriss des Flügel­hauses gewährt große und kleine Wohnungs­größen, die die soziale Durch­mi­schung auf nur einer einzigen Parzelle ermög­li­chen. Die Winkel­form dieses Haus­grund­risses entwi­ckelt damit die so lebens­wich­tige Hete­ro­ge­nität für das Gemein­wesen Stadt, die ihr mit den heute üblichen recht­eckigen, mono­funk­tio­nalen Zeilen­bauten, die kein „hinten“ und „vorne“, kein „öffent­lich“ und „privat“ kennen, vorent­halten werden. Als archi­tek­to­ni­scher Typ steht das Flügel­haus damit für die sozial und funk­tional gemischte Stadt.

Frank O. Gehry und Vlado Milunić, Büro­ge­bäude „Tanzendes Haus“, Prag 1994–1996, Foto: John McKenna / Alamy Stock

Die Funktion des schief­wink­ligen Hauses als städ­te­bau­li­ches Leitbild
Mit der Idee des Hauses, das sich ausschließ­lich als Solitär versteht, ist die Archi­tektur in die Nähe des vermeint­li­chen Kunst­werks gerückt. Diese indi­vi­dua­li­sierte Haltung zur Archi­tektur, wie sie noch heute von Archi­tek­tur­büros wie Gehry, Kohlhaas oder Hadid vertreten werden und wie sie oft noch in der Lehre zur Archi­tektur an unseren Univer­si­täten gelehrt wird, hat zur Folge, dass uns die Archi­tektur des städ­ti­schen Raumes als bewusst geformtes Gesamt­bau­werk verloren gegangen ist. Im harm­lo­sesten Fall dieser Indi­vi­dua­li­sie­rung werden Gebäude mit Glasfugen vom Nach­bar­haus getrennt, um selbst in der Geschlos­sen­heit einer Stra­ßen­flucht die Archi­tektur des eigenen Bauwerkes hervor­heben zu können.

In der Denk­mal­pflege wird die Glasfuge oft sogar als notwen­diges Entwurfs­prinzip verstanden, um die Qualität des Altbaus nicht durch den Neubau zu stören. Das Haus aber ist ein Baustein der Stadt und verlangt nach ganz­heit­li­chen, durchaus indi­vi­du­ellen Formen, die sich der städ­ti­schen Gestalt unter­zu­ordnen haben. Um einen runden Platz, wie den Gärt­ner­platz in München, entwi­ckeln zu können, bedarf es schief­wink­liger Haus­grund­risse mit runden, in den Platzraum ausge­rich­teten Fassaden, statt recht­wink­liger Haus­körper. Auch hier also unter­liegt die Funktion des Grund­risses einem städ­te­bau­li­chen Leitbild. Der Haus­grund­riss hat sich nicht nur der Nutzungs­funk­tion, sondern auch dem Stadt­grund­riss unter­zu­ordnen.

Gärt­ner­platz in München, Foto: euro​luft​bild​.de/​O​l​i​ver Betz

Die Funktion der Stra­ßen­fas­sade als städ­te­bau­li­ches Leitbild
Mit der Redu­zie­rung der Archi­tektur auf die Idee des indi­vi­du­ellen Kunst­werks und der damit verbun­denen verlo­ren­ge­gan­genen Sensi­bi­lität für die Setzung im städ­ti­schen Raum ist auch die über­ge­ord­nete Funktion des „Vorne“ und „Hinten“ an der städ­ti­schen Straße verloren gegangen. In der euro­päi­schen Stadt aber haben Häuser eine Stra­ßen­fas­sade und eine Rück­fas­sade. Die Stra­ßen­fas­saden reprä­sen­tieren sich in den Stra­ßen­raum hinein – selbst beim einfachen Wohnhaus. Als Teil des öffent­li­chen Raumes wurde diese Fassade deshalb zu allen Zeiten aufwän­diger gear­beitet als die Rückseite des Hauses. Als Beispiel dieser archi­tek­to­ni­schen Haltung ist das histo­ri­sche Museum von Lederer Ragnars­dóttir Oei in Frankfurt am Main zu nennen.

Mäckler Archi­tekten, Waldorf Astoria, Berlin 2009 – 2013, Abb.: Mäckler Archi­tekten

Mit welcher Selbst­ver­ständ­lich­keit die Stra­ßen­fas­sade als Teil des öffent­li­chen Raums gesehen wurde, zeigt das Beispiel der Rue de Rivoli in Paris: Als Gestal­tungs­ele­ment und Funk­ti­ons­träger der Straße verstanden, wurde der Sockel der Häuser mit Arka­den­raum errichtet, ohne dass man einen Käufer für das jeweilige Haus gehabt hätte. Die Straße wurde also nicht nur als Verkehrs­straße mit indi­vi­du­ellen Häusern wahr­ge­nommen, sondern als eine in ihrer Gesamt­heit zu planende archi­tek­to­ni­sche Einheit: als städ­ti­sche Verkehrs­straße mit Einfas­sung durch die Fassaden von Arka­den­häu­sern.

Zusam­men­fas­send kann man sagen, dass jedes Haus als Teil einer gesamt­städ­ti­schen Einheit verstanden werden muss, dessen Grundriss und Fassa­den­ge­stalt, Propor­tion, Haus­ty­po­logie, vor allem aber Farbe und Fassa­den­ma­te­rial den Ort, an dem es errichtet wird, zu festigen und zu ergänzen hat, um das Bauwerk Stadt wieder lebendig werden zu lassen und den Bewohnern den öffent­li­chen Raum als städ­ti­schen Lebens­raum, als Erwei­te­rung ihres privaten Wohnraums sowie als sozialen Begeg­nungs­raum zurück­geben zu können. Die Außen­wände unserer Häuser formen dabei die Schönheit der Straßen- und Platz­räume. Voraus­set­zung für die Formu­lie­rung einer räumlich gefassten Straße ist die richtige Setzung der Häuser und die Orien­tie­rung ihrer Haus­fas­saden, ihrer Fenster und Eingänge in den urbanen Raum.

Lederer Ragnars­dóttir Oei, Histo­ri­sches Museum, Frankfurt/​Main 2012–2017, Foto: Mäckler Archi­tekten

Erst aus dieser Orien­tie­rung und der Auswahl von Mate­ria­lität, Farbig­keit und Propor­tion in Relation zu den Nach­bar­ge­bäuden, wird die Schönheit des Stadt­raums entwi­ckelt. Als kleinstes Element im Entwurf der Stadt muss dabei die städ­ti­sche Funktion des Haus­grund­risses und der Stra­ßen­fas­sade als fester Bestand­teil der Entwick­lung des öffent­li­chen Raums verstanden werden. So entstanden in der euro­päi­schen Stadt in den vergan­genen Jahr­hun­derten harmo­ni­sche Ensembles, die wir noch heute als schön und lebens­wert empfinden. Die Piazza Navona in Rom, der Place des Vosges in Paris, oder die Piazza del Campo in Siena sind neben unzäh­ligen anderen großen und kleinen Plätzen und Straßen in Europa eindrucks­volle Beispiele dafür, wie die Fassade der Häuser, der Zuschnitt ihrer Grund­risse und ihre raum­bil­dende Schief­wink­lig­keit den öffent­li­chen Raum einer Stadt prägen und gestalten.

Rue de Rivoli und Jardin des Tuil­le­ries, Postkarte, Paris 1900, Abb.: Library of Congress

Und die Kritik? An die Planer: In Dortmund, Kaisers­lau­tern und Berlin werden junge Studenten noch immer ohne die Grund­lagen des archi­tek­to­ni­schen Entwurfs zu Planern ausge­bildet. An die Archi­tekten: Unser Berufs­stand sollte sich endlich wieder um den Städtebau kümmern. Beide Forde­rungen finden sich in der im Mai 2014 von Planern, Archi­tekten und Kunst­his­to­ri­kern verfassten „Kölner Erklärung“ des Deutschen Instituts für Stadt­bau­kunst.

Prof. em. Dipl.-Ing. Christoph Mäckler (*1951) studierte von 1972 bis 1980 Archi­tektur in Darmstadt und Aachen. Seit 1981 betreibt er ein eigenes Archi­tek­tur­büro in Frankfurt am Main. Er lehrte von 1998 bis 2018 als Professor am Lehrstuhl für Städtebau an der TU Dortmund und ist Direktor des 2008 von ihm gegrün­deten Deutschen Instituts für Stadt­bau­kunst. Christoph Mäckler lebt in Kronberg im Taunus.

Stadt­grund­riss einer euro­päi­schen Stadt mit öffent­li­chen Häusern, aus: Joseph Stübben: Der Städtebau, Braunschweig/​Wiesbaden 1980
Rafael Moneo, Erwei­te­rung Rathaus, Murcia, Spanien 1991–1998, Foto: JCRA
Das Flügel­haus im städ­ti­schen Grundriss, Abb.: Mäckler Archi­tekten
Frank O. Gehry und Vlado Milunić, Büro­ge­bäude „Tanzendes Haus“, Prag 1994–1996, Foto: John McKenna / Alamy Stock
Gärt­ner­platz in München, Foto: euro​luft​bild​.de/​O​l​i​ver Betz
Mäckler Archi­tekten, Waldorf Astoria, Berlin 2009 – 2013, Abb.: Mäckler Archi­tekten
Lederer Ragnars­dóttir Oei, Histo­ri­sches Museum, Frankfurt/​Main 2012–2017, Foto: Mäckler Archi­tekten
Rue de Rivoli und Jardin des Tuil­le­ries, Postkarte, Paris 1900, Abb.: Library of Congress