In Hülle und Fülle

Andreas Hild

Zur Zukunft des Denk­mal­schutzes

Die Denk­mal­pflege an sich scheint auf einer Kultur des Mangels zu fußen: die Erman­ge­lung an Gebäuden aus vergan­genen Zeiten, die die Geschichte erfahrbar machen und den Menschen einen emotio­nalen Anschluss an die jeweilige Historie des Ortes ermög­li­chen. In Folge von Krieg und anschlie­ßender Kahl­schlag­sa­nie­rung der Wieder­auf­bau­jahre gibt es nur wenige solcher Bauten und die Legi­ti­ma­tion der Verwal­tung dieser Reste fällt nicht besonders schwer, so der Münchner Architekt Andreas Hild. Die ursprüng­li­chen Ziele der Denk­mal­pflege sind: Geschichte erfahrbar zu machen, Tradition erlebbar zu halten und Substanz zu bewahren. Ange­sichts der verän­derten Rahmen­be­din­gungen müsse es nun gelingen, dieses Vokabular zu erweitern und innerhalb der Fülle poten­ti­eller Denkmäler Kriterien für eine Auswahl der zu bewah­renden Gebäude zu finden.

Zu Beginn des 19. Jahr­hun­derts – als die Zerstö­rungswut des Revo­lu­ti­ons­zeit­al­ters auf die bewah­rende Haltung der Restau­ra­tion traf – entstanden in Deutsch­land die ersten Denk­mal­schutz­ge­setze. Der insti­tu­tio­na­li­sierte Erhalt von Baudenk­malen, so wie wir ihn heute kennen, ist dennoch nicht so alt, wie man meinen könnte. Das baye­ri­sche Denk­mal­schutz­ge­setz etwa stammt gerade mal aus dem Jahre 1973.

Die Trieb­feder aller entspre­chenden Bestre­bungen ist sicher die Angst vor dem Verlust bedeu­tender Zeugnisse, vor dem Verlust von Gebäuden, die in der Lage sind, Geschichte erfahrbar zu machen. Diese Bedrohung wird aber erst deutlich bezie­hungs­weise gesell­schaft­lich disku­tierbar, wenn der Bestand an schüt­zens­werter Substanz bereits rar oder akut bedroht ist. So gesehen entspringt der Gedanke des baulichen Denk­mal­schutzes einem Mangel: einem Mangel an Gebäuden, die eine vergan­gene Zeit bezeugen können, aber eben auch einem Mangel an Gebäuden, die einen emotio­nalen Anschluss ermög­li­chen.

Vom Stand­punkt des insti­tu­tio­nellen Denk­mal­schutzes aus betrachtet, ist dieser Notstand Fluch und Segen zugleich. Ein Fluch, weil die Abwe­sen­heit der zu schüt­zenden Zeugnisse einen schmerz­haften Verlust beinhaltet. Ein Segen, weil der Mangel das bereits bestehende Defizit offen­kundig macht und damit die Notwen­dig­keit eines beson­deren Schutzes für die wert­vollen Über­lie­fe­rungs­reste verdeut­licht. Die Verwal­tung dieser raren Zeugnisse legi­ti­miert sich so fast von selbst. Der Mangel­zu­stand entbindet die Denk­mal­pflege von der Notwen­dig­keit einer Auswahl und garan­tiert so zumindest kultu­relle oder gesell­schaft­liche Akzeptanz.

Kaiserdom zu Aachen, ca. 800 – 1414 Foto: א (Aleph)
Kaiserdom zu Aachen, ca. 800 – 1414; Foto: א (Aleph)

In der Geschichte der Denk­mal­pflege ist es immer wieder gelungen, diesen Notstand fruchtbar zu machen; einmal um viel­fäl­tige Geset­zes­werke zu instal­lieren, aber auch um Verein­ba­rungen zu treffen, die unter dem Eindruck der allge­gen­wär­tigen Bedrohung eine über­ra­schende Gültig­keit behaupten konnten. Wo sonst im Bereich der Archi­tektur und Kultur gäbe es eine Über­ein­kunft wie die Charta von Venedig, die in ihrer Substanz seit ihrer Verab­schie­dung 1964 von keiner Inter­es­sen­gruppe ernsthaft in Frage gestellt wurde? Zugegeben: Das hat auch damit zu tun, dass deren Aussagen hinsicht­lich der Archi­tektur vergleichs­weise vage bleiben, und oft sind diese nur schwierig anwendbar. Dennoch ist der Einfluss der Richt­li­nien seit knapp fünfzig Jahren unge­bro­chen. Doch auch jenseits der formellen Über­ein­künfte ist der Mangel an erhal­tenen Denk­mä­lern für deren Pflege fruchtbar: Die Zahl der auf ihre Denk­mal­wür­dig­keit zu unter­su­chenden Gebäude ist begrenzt, daher ist es vergleichs­weise einfach, gesell­schaft­liche Akzeptanz für deren Erhalt zu finden.

Die Denk­mal­pflege konnte sich in dieser Mangel­wirt­schaft gut entwi­ckeln. Ihre Akzeptanz ist in weiten Teilen der Bevöl­ke­rung hoch und obwohl mitunter Unver­ständnis hinsicht­lich der konkreten Defi­ni­tion von Denk­mä­lern herrscht, bezwei­felt kaum jemand die grund­sätz­liche Notwen­dig­keit der Insti­tu­tion an sich, zumindest nicht, wenn es sich um soge­nannte histo­ri­sche Bauwerke handelt.

Aktuell jedoch gerät die Denk­mal­pflege zunehmend in die Defensive. Dies hat damit zu tun, dass die beschrie­bene Mangel­wirt­schaft ihr vorläu­figes Ende zu erreichen scheint. Bisher erschien es nicht notwendig, das Verein­ba­rungs­ge­füge, das dem Denk­mal­schutz und in seiner Folge der Denk­mal­pflege zugrunde liegt, weiter­zu­ent­wi­ckeln. Nun, an der Schwelle zur Über­fluss­wirt­schaft, könnte sich das als folgen­schwerer Fehler erweisen.

Weber & Brand, Universitätsklinikum, Aachen 1971 –  1984 (Unter Denkmalschutz seit 2008); Foto: Sascha Faber
Weber & Brand, Univer­si­täts­kli­nikum, Aachen 1971 –  1984 (Unter Denk­mal­schutz seit 2008); Foto: Sascha Faber

Seit dem Ende des Zweiten Welt­kriegs gibt es in Deutsch­land keine syste­ma­ti­sche Zerstö­rung von Bausub­stanz durch äußere Gewalt. Die Produk­tion neuer und der Umbau bestehender Gebäude dagegen laufen unge­bro­chen weiter. Als direkte Folge hiervon erhöht sich laufend die Zahl archi­tek­to­ni­scher „Zeit­zeugen“. Dieser wach­senden Menge poten­ti­eller Denkmäler stehen de facto sinkende finan­zi­elle Mittel gegenüber und – was viel­leicht noch schwerer wiegt – eine deutlich abneh­mende gesell­schaft­liche Akzeptanz. Dass ein Königs­schloss unter Denk­mal­schutz steht, ist leicht vermit­telbar. Die vermeint­lich hässliche Bank­zen­trale aus den sechziger Jahren hat es da deutlich schwerer. (Dabei soll die Frage, wie man für diese Gebäude geeignete Nutzungen findet, an dieser Stelle gar nicht erörtert werden.

Man könnte nun auf den natür­li­chen Lebens­zy­klus von Immo­bi­lien vertrauen, und hoffen, dass die über­wie­gende Zahl von ihnen verschwindet, bevor sich die Frage ihres Denk­mal­wertes überhaupt stellt. Allein: Dies kann verant­wor­tungs­volle Denk­mal­pflege nicht ernsthaft hoffen, geht es doch immer um die rele­van­testen Zeit­zeugen, nicht um die zufäl­li­ger­weise übrig geblie­benen.

Die schier über­bor­dende Fülle wird eine Selektion von Denk­mä­lern notwendig machen, die in den theo­re­ti­schen Grund­an­nahmen des Denk­mal­schutzes so nicht vorge­sehen ist. Ob die tradi­tio­nellen Auswahl­me­cha­nismen dafür ausrei­chen, erscheint zwei­fel­haft. Zu groß und unüber­sicht­lich ist der Bestand an in Frage kommenden Gebäuden. Zudem ist der entspre­chende Krite­ri­en­ka­talog auf neuere Archi­tektur kaum abge­stimmt, und auch die finan­zi­ellen Mittel werden kaum reichen, um Immo­bi­lien in einer rele­vanten Zahl dem Wert­schöp­fungs­zy­klus zu entnehmen. Doch auch die Techniken der Denk­mal­pflege stehen im Feuer. Tradi­tio­nell ist diese hand­werk­lich ausge­richtet, musste sie sich doch in den vergan­genen 100 Jahren fast ausschließ­lich mit tradi­tio­nell gefer­tigten Gebäuden beschäf­tigen. Unter­dessen hat sich die Bautechnik in den letzten dreißig Jahren aber von ihren hand­werk­li­chen Wurzeln entfernt, hin zu einer Assem­blage indus­tri­eller Produkte. In der Folge werden sich neuere Gebäude einer hand­werk­li­chen Restau­rie­rung weit­ge­hend entziehen. Von den Problemen einer notwen­digen ener­ge­ti­schen Ertüch­ti­gung ist dabei noch gar nicht die Rede.

Carl Gotthard Langhans, Tieranatomisches Theater der Humboldt-Universität zu Berlin, 1789 – 1790; Foto: Ahle, Fischer & Co. Bau GmbH
Carl Gotthard Langhans, Tier­anato­mi­sches Theater der Humboldt-Univer­sität zu Berlin, 1789 – 1790; Foto: Ahle, Fischer & Co. Bau GmbH

Werden die bekannten Argu­men­ta­ti­ons­pfade der Denk­mal­pflege vor diesem Hinter­grund geeignet sein, uns allen zu erklären, welche Gebäude erhal­tens­wert sind und welche nicht? Wird es möglich sein, aus dem tradi­tio­nellen Verständnis heraus Restau­rie­rungs­stra­te­gien für eine neuartige Bausub­stanz zu entwi­ckeln? Auf den Denk­mal­schutz scheint eine ganze Lawine unge­löster Probleme zuzu­rollen. Doch sind wir ehrlich: Die Bewertung von und der Umgang mit Bestands­bauten ist kein Problem der Denk­mal­pflege allein. Für die gesamte Bau- und Immo­bi­li­en­wirt­schaft werden diese Themen in den kommenden Jahr­zehnten zentral werden. Nur solange Abbruch und Neubau sich in den aller­meisten Fällen noch günstiger als Umbau und Sanierung darstellen, können wir noch so tun, als seien diese Fragen uner­heb­lich.

Spätes­tens aber, wenn wir die für unsere Gesell­schaft lang­fristig über­le­bens­not­wen­dige Forderung nach CO2-Einspa­rung ernst nehmen, muss sich die Zahl der zu erhal­tenden Gebäude erhöhen. Ist der Umbau doch nur deshalb teurer als der Neubau, weil die im Bestand enthal­tene graue Energie in der Rechnung des Investors nicht auftaucht. Im Hinblick auf eine umwelt­ver­träg­liche Lösung ist dieser Zustand nicht tragbar. Um zu einer entspre­chenden Bewertung zu gelangen, muss der ener­ge­ti­sche Aufwand, den die verwen­deten Baustoffe bezie­hungs­weise deren Entsor­gung mit sich bringen, sprich die gesamte CO2-Bilanz, Eingang in die Kalku­la­tion finden.

So ist es Aufgabe künftiger Baupo­litik, die graue Energie innerhalb des Wert­schöp­fungs­zy­klus von Immo­bi­lien abzu­bilden, und somit als wirt­schaft­li­ches Entschei­dungs­kri­te­rium ins Spiel zu bringen. Ob das mittels Zerti­fi­katen, einem Fond oder einer steu­er­li­chen Abschrei­bung passiert, ist zunächst einmal uner­heb­lich. In jedem Fall wird in der Folge die Zahl der Bestands­ge­bäude weiter steigen. Neben deren mate­ri­ellem Wert rücken damit auch deren imma­te­ri­elle Werte in den Fokus des öffent­li­chen Inter­esses. Genau hier, in der Demo­kra­ti­sie­rung der Diskus­sion um Bestands­bauten, liegt jenseits des Mangels die große Chance einer neuen Denk­mal­pflege.

Wenn wir uns über Neubau­vor­haben unter­halten, geschieht dies übli­cher­weise in relativ kleinen Gremien wie Wett­be­werbs­ju­ries, Gestal­tungs­bei­räten oder Bauaus­schüssen. Letzteren obliegt es im Allge­meinen lediglich, die Zuläs­sig­keit der Beschlüsse im Sinne der Bauord­nung zu prüfen. Für die Bewertung unserer Neubauten verant­wort­lich sind also größ­ten­teils gesetz­lich schwach bis gar nicht legi­ti­mierte Gruppen, die sich in ihrer Meinungs­bil­dung auf Reprä­sen­ta­tionen nicht exis­tenter Gebäude in Form von Modellen oder Skizzen verlassen müssen.

Werner Düttmann, St. Agnes, Berlin 1965 – 1967 (Unter Denkmalschutz seit 2005); Foto: Beek100
Werner Düttmann, St. Agnes, Berlin 1965 – 1967 (Unter Denk­mal­schutz seit 2005); Foto: Beek100

Im Bereich des Denk­mal­schutzes dagegen gibt es eine gesell­schaft­lich verfasste Form der Diskus­sion über Bestand, also über real exis­tie­rende Gebäude. Bei genauer Betrach­tung ist dies sogar die einzige Form der archi­tek­to­ni­schen Entschei­dungs­fin­dung, deren Träger gesetz­lich legi­ti­miert und deren Prozesse für den Laien nach­voll­ziehbar sind.

Ange­sichts der stei­genden Relevanz, die der Diskus­sion um Bestands­bauten – aufgrund ihrer schieren Menge und ihres Gewichts für Fragen der CO2-Einspa­rung – innerhalb unserer Gesell­schaft zukommt, liegt in dieser demo­kra­ti­schen Verfasst­heit ein heraus­ra­gender Vorteil des Denk­mal­schutzes. Gelingt es ihm, die neuen Anfor­de­rungen zu inte­grieren, könnte er somit zum eigent­li­chen Motor der Archi­tek­tur­dis­kus­sion unserer Gesell­schaft werden.

Die ursprüng­li­chen Ziele der Denk­mal­pflege sind: Geschichte erfahrbar zu machen, Tradition erlebbar zu halten und Substanz zu bewahren. Ange­sichts der verän­derten Rahmen­be­din­gungen muss es gelingen, dieses Vokabular zu erweitern. Es geht nun darum, innerhalb der neuen Fülle poten­ti­eller Denkmäler Kriterien für eine Auswahl der zu bewah­renden Gebäude zu finden, es geht aber auch darum, Maßgaben für die Aneignung und auch die Anpassung unserer Gebäu­de­be­stände zu formu­lieren, die im gesell­schaft­li­chen Diskurs in der Lage sind Mehr­heiten zu bilden. Wenn die Denk­mal­pflege diese Heraus­for­de­rungen bewältigt, könnte sie zu einem Diskurs­in­stru­ment werden, das die Bedeutung unserer gebauten Umwelt in die Mitte unserer Gesell­schaft trägt. Jenseits des Mangels, der sie einst legi­ti­miert hatte, winkt ihr dort eine große Zukunft.

Dipl. Ing. Andreas Hild (*1961) studierte Archi­tektur an der ETH Zürich und der TU München. 1992 gründete er zusammen mit Tillmann Kalt­wasser das Büro Hild und Kalt­wasser Archi­tekten – seit 1999 in Part­ner­schaft mit Dionys Ottl Hild und K Archi­tekten. Andreas Hild hatte verschie­dene Lehr­auf­träge und Gast­pro­fes­suren inne, zuletzt in Darmstadt und Graz. Andreas Hild ist Mitglied des Redak­ti­ons­bei­rats dieser Zeit­schrift, er lebt und arbeitet in München.

Kaiserdom zu Aachen, ca. 800 – 1414 Foto: א (Aleph)
Kaiserdom zu Aachen, ca. 800 – 1414; Foto: א (Aleph)
Weber & Brand, Universitätsklinikum, Aachen 1971 –  1984 (Unter Denkmalschutz seit 2008); Foto: Sascha Faber
Weber & Brand, Univer­si­täts­kli­nikum, Aachen 1971 –  1984 (Unter Denk­mal­schutz seit 2008); Foto: Sascha Faber
Carl Gotthard Langhans, Tieranatomisches Theater der Humboldt-Universität zu Berlin, 1789 – 1790; Foto: Ahle, Fischer & Co. Bau GmbH
Carl Gotthard Langhans, Tier­anato­mi­sches Theater der Humboldt-Univer­sität zu Berlin, 1789 – 1790; Foto: Ahle, Fischer & Co. Bau GmbH
Werner Düttmann, St. Agnes, Berlin 1965 – 1967 (Unter Denkmalschutz seit 2005); Foto: Beek100
Werner Düttmann, St. Agnes, Berlin 1965 – 1967 (Unter Denk­mal­schutz seit 2005); Foto: Beek100