Kommen und Bleiben

Zur Bedeutung von Städtebau und Archi­tektur für die Inte­gra­tion von Flücht­lingen

Wohl jeder Mensch hat irgend­wann in seinem Leben die Probleme einer „Inte­gra­tion“ erlebt. Eigent­lich fängt es schon mit der Geburt an, setzt sich im Kinder­garten, in der Schule, im Beruf und im Freun­des­kreis fort. Nicht alle dieser Einpas­sungs­vor­gänge im eigenen Leben verlaufen harmo­nisch und konflikt­frei. Allen gemeinsam aber ist, dass sie in unserer Erin­ne­rung mit Orten verknüpft sind, an denen Erleb­nisse und Ereig­nisse statt­ge­funden haben, die wir schließ­lich als sinn­ge­bend für unsere Existenz empfinden. Und bei näherer Über­le­gung werden wir fest­stellen, dass es nicht nur die sozialen Bedin­gungen waren, unter denen wir unsere Inte­gra­ti­ons­er­leb­nisse als „gelungen“ oder „nicht gelungen“ verzeichnen, sondern auch die räum­li­chen Bedin­gungen und die Erin­ne­rung an bestimmte Orte, unter denen sie statt­finden konnten.

Ankommen

Seit dem ekla­tanten Anstieg der Flücht­lings­zahlen seit 2014 kämpfen Städte und Gemeinden darum, für die in Deutsch­land ankom­menden Flücht­linge ausrei­chenden menschen­wür­digen Wohnraum zu besorgen. Die baulichen Lösungen für das drängende Problem sind viel­fältig und quali­tativ sehr unter­schied­lich. Sie reichen von Notun­ter­künften in Turn­hallen, Zelt­la­gern, leer­ste­henden Büro­ge­bäuden und Baumärkten, Contai­nern, Holz­häu­sern, einfachen, schnell zu errich­tenden Neubauten bis hin zu mehr oder minder dezen­tralen, meist impro­vi­sierten Lösungen in Bestands­ge­bäuden, Selbst­bau­an­ge­boten und plan­mä­ßiger Ansied­lung in Neubau­vier­teln.

Die Art und Weise, wie Behörden und Ehren­amt­liche sich um die Betreuung von Flücht­lingen schon bei der Erst­auf­nahme kümmern, verrät viel über eine grund­sätz­liche Haltung: Gleich­gültig, ob man Deutsch­land als Einwan­de­rungs­land definiert oder nicht, haben sich Zehn­tau­sende Helfer bereit gefunden, dem Schlag­wort der „Will­kom­mens­kultur“ einen sicht­baren Ausdruck zu geben. Dass dabei Zeitdruck und Geld­knapp­heit mitunter eine zählbare Unter­de­ckung bei Unter­künften oder eine unzu­rei­chende Wohn­qua­lität der Erst­auf­nah­me­zen­tren mit sich gebracht haben, mag unter­schied­liche Gründe haben. Fest steht jedoch, dass die Qual der mitunter jahre­langen Warte­zeiten, die Flücht­lingen bevor­steht, bevor sie eine dauer­hafte Aufent­halts­ge­neh­mi­gung erhalten, durch Hilfe­stel­lung von Ämtern und frei­wil­ligen Helfern, aber auch durch zurei­chende Wohn­be­din­gungen erheblich erleich­tert werden kann.

Die Aufrich­tig­keit einer „Will­kom­mens­kultur“ erweist sich schon ab dem ersten Tag. Eine menschen­freund­liche, wert­schät­zende und entge­gen­kom­mende  Aufnahme der Flücht­linge durch Haupt- und Ehren­amt­liche in der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung ist ein wichtiges Zeichen. Sie hat genauso Anteil am Bemühen um das Wohl­ergehen von oftmals trau­ma­ti­sierten Menschen wie Hinweise zum täglichen Leben und Verhal­tens­formen, Tipps für Einkaufs­mög­lich­keiten, Hilfe­stel­lung bei Amts­gängen und Verwal­tungs­akten, Unter­stüt­zung bei der Ausstat­tung von Zimmern, Angebote von Beschäf­ti­gungs­mög­lich­keiten, von Sprach­un­ter­richt, Festen, Stadt­touren, privaten Einla­dungen oder sogar persön­li­chen Freund­schaften. Deshalb sollte die Bevöl­ke­rung von vorn­herein über die städ­te­bau­liche Posi­tio­nie­rung von Erst­auf­nah­me­pro­jekten infor­miert und am Ansied­lungs­pro­zess der Migranten beteiligt werden. Kirchen und kari­ta­tive Hilfs­ein­rich­tungen müssen früh­zeitig – vor der Betriebs­auf­nahme der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung – infor­miert werden, um entspre­chende Frei­wil­ligen-Initia­tiven gründen, mitor­ga­ni­sieren oder unter­stützen zu können.

Die Flücht­lings­un­ter­brin­gung bis zur Entschei­dung über das Blei­be­recht ist indes nicht nur eine soziale Aufgabe, sondern hat auch eine städ­te­bau­liche und archi­tek­to­ni­sche Dimension. Impro­vi­sierte Not-unter­künfte und die Ansied­lung von Erst­auf­nah­me­zen­tren auf der „grünen Wiese“ können nur eine temporär eng begrenzte Möglich­keit sein. Die Gefahr der Ghet­toi­sie­rung in der Peri­pherie fern von Ortslagen fördert das Gefühl des „Abgehängt-Seins“ bei Flücht­lingen. Falsche Lagen bieten keine Chance eines beiläu­figen Kennen­ler­nens des Aufnah­me­landes und seiner Bewohner – und damit erste Schritte einer Inte­gra­tion. Besser ist es, Erst­auf­nah­me­ein­rich­tungen in funk­tio­nie­renden Quar­tieren der jewei­ligen Ortschaft unter­zu­bringen, wo darauf zu hoffen ist, dass sich eine aufge­klärte Bürger­schaft der Notlage der Flücht­linge bewusst und deshalb hilfs­be­reit, kontakt­fähig und inte­gra­ti­ons­offen ist. Deshalb sollte auch eine Unter­brin­gung von größeren Anlagen in proble­ma­ti­schen Quar­tieren der Stadt vermieden werden, um die meist auf irra­tio­nale Vorgaben beru­henden, aber unbe­streitbar vorhan­denen Ängste der ansäs­sigen Bevöl­ke­rung vor „Über­frem­dung“ oder Über­vor­tei­lung nicht zu schüren. Dass dabei eine ange­mes­sene archi­tek­to­ni­sche Form entweder im Baube­stand oder bei Neubauten gefunden werden muss, ist schluss­end­lich eine zentrale Forderung, die einer­seits auf eine grund­sätz­liche Wert­schät­zung der Flücht­linge zielt, ande­rer­seits auf eine sinnvolle städ­te­bau­lich-archi­tek­to­ni­sche Inte­gra­tion der Erst­auf­nah­me­an­lage in einen bestehenden urbanen Kontext.

Zu vermeiden sind auch Unter­künfte mit unzu­rei­chendem Raum­an­gebot: Sie fördern Span­nungen zwischen den verschie­denen Ethnien und Reli­gionen, die hier ohne Ausweich­mög­lich­keiten zusam­men­leben müssen. Den sozialen Frieden innerhalb der Aufnah­me­zen­tren, der ange­sichts der langen, frus­trie­renden, durch Untä­tig­keit gekenn­zeich­neten Warte­zeiten immer wieder in Gefahr geraten kann, können prin­zi­piell ausrei­chende Räume der Begegnung, des indi­vi­du­ellen Rückzugs ins Private, für Frei­zeit­be­schäf­ti­gung und das Angebot von Arbeits­mög­lich­keiten erleich­tern.

Bleiben

Doch mit der ange­mes­senen Unter­brin­gung und Betreuung der Flücht­linge in den Erst­auf­nahmen ist es nicht getan. Auch wenn bislang nicht erfasst, nicht einmal geschätzt werden kann, wie viele und welche von ihnen in der Bundes­re­pu­blik bleiben werden, ist die nächste Aufgabe der Kommunen – die Inte­gra­tion der Blei­be­be­rech­tigten und ‑willigen – die schwie­ri­gere und lang­fris­ti­gere. Denn während die Genfer Flücht­lings­kon­ven­tion in ihren Weiter­ent­wick­lungen durch den Hoch­kom­missar der Vereinten Nationen für Flücht­linge (UNHCR) den allge­meinen Status und den Rahmen der Aufnahme von Flücht­lingen unter ethischen und mora­li­schen Gesichts­punkten verbind­lich regelt – und damit deren Aufnahme zur Selbst­ver­ständ­lich­keit wird –, gibt es für die Art und Weise, wie Flücht­linge in ihren Gast­län­dern aufge­nommen werden, keine festen Gesetz­mä­ßig­keiten. Schon die Rahmen­be­din­gungen der Aufnahme in Ländern der EU ist ein poli­ti­scher Aushand­lungs­pro­zess, der trotz einer Auffor­de­rung des UNHCR von 2004 und nach Initia­tiven der deutschen Bundes­re­gie­rung in der letzten Zeit bis heute nicht abge­schlossen ist. Insofern unter­liegt auch die vorsor­gende Gestal­tung des Lebens­um­feldes von jenen, die in unserem, von huma­nis­ti­schen und christ­li­chen Grund­sätzen gelei­teten Staats­wesen dauer­haftes Blei­be­recht genießen, einem Wech­sel­spiel von gesundem Menschen­ver­stand und Nächs­ten­liebe. „Die Wohnungs­ver­sor­gung ist nur ein Element einer erfolg­rei­chen Inte­gra­ti­ons­po­litik – aber zwei­fellos ein sehr wichtiges“, verlaut­barte im März 2016 Rolf Müller, der Leiter der Gruppe Wohnungs- und Immo­bi­li­en­wesen am Bundes­in­stitut für Bau‑, Stadt- und Raum­for­schung in Bonn.

Prin­zi­piell haben Flücht­linge nach der Erlangung des Aufent­halts­rechts das Recht der freien Wohnungs­wahl. Das hat nicht nur Vorteile: Die ersten Schritte der Inte­gra­tion, die mit Orts­kenntnis, persön­li­chen Bekannt­schaften und mit dem Einrichten einer gewohnten Lebens­um­ge­bung verbunden sind, sind nicht ohne weiteres aufrecht­zu­er­halten. Oft ist der Wegzug aus einer Umgebung, an die man sich gerade gewöhnt hat, in eine wiederum völlig neue Gegend der gleichen oder sogar einer anderen Stadt schon aus Kosten­gründen unver­meid­lich. Mitunter verhin­dert die strenge Anwendung des Daten­schutz­ge­setzes sogar, dass frei­wil­lige Helfer die Umzugs­adresse der Flücht­linge erfahren, die sie betreut haben. Insofern wäre es wünschens­wert, wenn „aner­kannten“ Flücht­lingen Wohnraum im gleichen Quartier zur Verfügung gestellt werden könnte, die ein Verbleiben im gewohnten Kontext und eine Aufrecht­erhal­tung der neuen Kontakte ermög­licht.

Das hebt die Proble­matik des Wohnungs­baus für Flücht­linge auf ein allge­meines Niveau, weil es gleich­be­deu­tend mit dem deut­li­chen akuten Bedarf an „bezahl­baren“ und flexiblen Wohn­formen ist. Es geht nicht darum, „Heime“ oder „Unter­künfte“ zu bauen oder bereit­zu­stellen, sondern Wohn­ge­bäude, die dem verän­derten Bedarf der Gesell­schaft entspre­chen und nicht nur für kurze Zeit halten, sondern lang­fristig städ­te­bau­lich und archi­tek­to­nisch Bestand haben. Derzeit geht man davon aus, dass etwa 65 Prozent der Flücht­linge ihre Familien nachholen wollen. Bei einer syrischen Familie geht man von einer durch­schnitt­li­chen Fami­li­en­größe von etwa fünf Personen aus, afgha­ni­sche Familien zählen bis zu zehn Köpfe. Dazu kommt ein erhöhter Wohn­be­darf an Zwei- und Drei­zim­mer­woh­nungen. Doch auch bei diesen gestei­gerten Anfor­de­rungen an die Flexi­bi­lität von Haustypen und Wohn­grund­rissen schließen sich hohe städ­te­bau­liche und archi­tek­to­ni­sche Qualität und tragbare Kosten nicht aus: Sie lassen sich durch das Zusam­men­wirken einer ausrei­chenden Auswei­sung von  Bauland, einer inte­gralen Planung und einer effi­zi­enten Steuerung des Entwurfs- und Planungs­pro­zesses erreichen: Entschei­dend ist hier, wie so oft, der poli­ti­sche Wille und die plane­ri­sche Weitsicht. Am besten sind Gemeinden und Städte beraten, wenn sie schon jetzt – je nach Möglich­keit – darüber nach­denken, wie sie Bebau­ungs­pläne so auslegen, dass Wohn­bauten mit beson­derem gemeind­li­chen Verfü­gungs­recht in Neubau­ge­biete oder Nach­ver­dich­tungen inte­griert werden können.

Auch dabei spielt – wie bei den Erst­un­ter­künften – der Faktor Arbeit eine wichtige Rolle: Das Gefühl der Entwer­tung der eigenen Existenz, die viele Flücht­linge ange­sichts der eigenen Heimat- und Mittel­lo­sig­keit erleben, lässt sich durch eine früh­zei­tige Ermög­li­chung oder durch die Vermitt­lung von sinn­voller beruf­li­cher Betä­ti­gung verrin­gern. Für eine grund­sätz­lich integrale Lösung ist aller­dings eine Änderung der Geset­zes­lage notwendig, die Asyl­su­chenden schon während der Wartezeit eine Arbeits­tä­tig­keit ermög­licht. Dabei stehen statis­ti­sche gegen Erfah­rungs­werte: Etwa 30 Prozent der Flücht­linge der letzten Jahre verfügen nach amtlichen Auskünften über hand­werk­liche Fähig­keiten und Kennt­nisse, nur zehn Prozent lassen sich nach bishe­rigen Erkennt­nissen unmit­telbar in den hiesigen Arbeits­markt inte­grieren. Gelungene Assi­mi­la­tion hingegen hieße, dass den Flücht­lingen Gele­gen­heit gegeben wäre, ihre viel­leicht noch nicht aner­kannten Fähig­keiten so einzu­setzen, dass sie womöglich neue Handels- und Dienst­leis­tungen zum Lebens­un­ter­halt entwi­ckeln können. Deshalb müsste eine vor-ausschau­ende Stadt­ent­wick­lungs­po­litik auch die Auswei­sung von Gemenge­lagen mit der Möglich­keit zur Entwick­lung von Klein­ge­werbe und Handwerk ermög­li­chen, die durchaus den Produk­ti­ons­be­din­gungen ihres Herkunfts­lands entspre­chen könnten.

Dass dabei besonders in Groß­städten und ihren Quar­tieren auch Konzen­tra­tionen von Menschen gleicher ethni­scher Herkunft und gleichen Glaubens entstehen können, ist eine ethno­lo­gi­sche Konstante, mit der man rechnen kann und muss. Diese „positive“ Segre­ga­tion ist solange sogar wünschens­wert, wie sie ein gewisses Quorum in den jewei­ligen Stadt­teilen nicht über­schreitet. Der sozio­lo­gi­sche Begriff der Inte­gra­tion beinhaltet nämlich auch, dass Zuwan­derer ihre eigene Identität behalten. Der Prozess der Inte­gra­tion von Menschen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund besteht aus der Annä­he­rung an die Aufnah­me­ge­sell­schaft, der gegen­sei­tigen Ausein­an­der­set­zung und Kommu­ni­ka­tion, dem Finden von Gemein­sam­keiten und dem Fest­stellen von Unter­schieden. Am Schluss steht die Übernahme gemein­schaft­li­cher Verant­wor­tung zwischen Zuge­wan­derten und der bereits anwe­senden Mehr­heits­be­völ­ke­rung. Im Gegensatz zur Assi­mi­la­tion, die die völlige Anpassung der Zuwan­derer meint, verlangt Inte­gra­tion nicht die Aufgabe der eigenen kultu­rellen Identität: Im besten Fall – der gelin­genden Einglie­de­rung – sind die Zuwan­derer mit ihrer eigenen Kultur, ihrem anderen Wissen und ihren Fähig­keiten und Kennt­nissen also eine Berei­che­rung unserer Gesell­schaft, unserer Städte, unseres Lebens. Dafür müssen wir ihnen Raum gewähren und Orte einräumen.

Prof. Andreas Denk (*1959) studierte Kunst­ge­schichte, Städtebau, Technik‑, Wirt­schafts- und Sozi­al­ge­schichte sowie Vor- und Früh­ge­schichte in Bochum, Freiburg i. Brsg. und in Bonn. Er ist Archi­tek­tur­his­to­riker und Chef­re­dak­teur der Zeit­schrift der architekt des BDA und lehrt Archi­tek­tur­theorie an der Tech­ni­schen Hoch­schule Köln. Er lebt und arbeitet in Bonn und Berlin.

Literatur
Bundesamt für Migration und Flücht­linge: Aktuelle Zahlen zu Asyl. Tabellen Diagramme Erläu­te­rungen, Ausgabe Februar 2016 (https://​www​.bamf​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​A​n​l​a​g​e​n​/​D​E​/​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​I​n​f​o​t​h​e​k​/​S​t​a​t​i​s​t​i​k​/​A​s​y​l​/​s​t​a​t​i​s​t​i​k​-​a​n​l​a​g​e​-​t​e​i​l​-​4​-​a​k​t​u​e​l​l​e​-​z​a​h​l​e​n​-​z​u​-​a​s​y​l​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​ile, letzter Zugriff: 23. März 2016).
der architekt, Zeit­schrift des Bundes Deutscher Archi­tekten BDA, Ausgabe 2/15, Globale Wander­schaften. Migration, Flucht und Stadt.
Farwick, Andreas: Zum Einfluss der räum­li­chen Konzen­tra­tion von Zuwan­de­rern auf den Einglie­de­rungs­pro­zess, Wiesbaden 2009.
Leibold, Jürgen: Immi­granten zwischen Einbür­ge­rung und Abwan­de­rung. Eine empi­ri­sche Studie zur bindenden Wirkung von Sozi­al­in­te­gra­tion, (Diss.), Göttingen 2007 (http://hdl.handle.net/11858/00–1735-0000–0006-B3DC‑4, letzter Zugriff: 23. März 2016).