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Das Credo, dass der Architekt per se ein soziales Wesen sei, verfolgt den Berufs­stand wahr­schein­lich seit Anbeginn der Moderne. „Schuld“ daran sind jene Prot­ago­nisten, die im 19. und 20. Jahr­hun­dert mit ihrer Haltung und ihren städ­te­bau­li­chen Entwürfen und Bauten die Sozi­al­re­formen begleitet haben, die mit der Moder­ni­sie­rung und Demo­kra­ti­sie­rung unserer Gemein­wesen einher­ge­gangen sind. Der Nimbus des gesell­schaft­li­chen Gestal­ters hat dazu geführt, dass der Architekt im Deutschen Reich und der Bundes­re­pu­blik den Freien Berufen mit eigener Hono­rar­ord­nung zuge­rechnet worden ist.

Damit hat ein staat­li­ches Selbst­ver­ständnis Ausdruck gefunden, das den grund­sätz­lich gesell­schafts­er­hal­tenden Berufs­ständen eine besondere Rolle im Staats­wesen einge­räumt hat: Wie Ärzte, Juristen, Jour­na­listen und Inge­nieure voll­bringen Archi­tekten eine Leistung mit einem idea­lis­ti­schen, auf das Wohl der Gesell­schaft zielend Anteil; wie Gesund­heits­pflege, recht­liche Beratung oder unab­hän­gige Infor­ma­tion soll dem Bürger die Planung und der Bau seiner Wohnstatt mit gleicher Qualität zu einem fest­ste­henden, nicht speku­lativ verhan­del­barem Satz möglich sein. Anders­herum bedeutet die Hono­rar­ord­nung auch die Ausschal­tung des finan­zi­ellen Konkur­renz­prin­zips – und wird damit zu einem wichtigen Baustein der sozialen Markt­wirt­schaft der Bundes­re­pu­blik, wie sie einmal gedacht war – und im Unter­schied zu einer liberalen Markt­wirt­schaft, wie sie in den 1990er Jahren geübt wurde: Sie soll den Archi­tekten (und Inge­nieuren) ein auskömm­li­ches Honorar garan­tieren, um eine gleich­be­rech­tigte Betei­li­gung am Wett­be­werb zu sichern und ruinöse Bieter­kämpfe, Korrup­tion und Trust­bil­dungen zu verhin­dern. Das ist auch der Grund, warum Wett­be­werbe nicht auf der Ebene des güns­tigsten Preises, sondern allein durch die Qualität der Arbeit entschieden werden sollen.

Dass in dieser langen und relativ konse­quent geübten Praxis inzwi­schen erheb­liche Fehl­stellen aufge­treten sind, braucht an dieser Stelle nicht ausdrück­lich erwähnt zu werden. Die euro­päi­sche „Dere­gu­lie­rung“, die in der „Dienst­leis­tungs­richt­linie“, die den freien Beruf auf eine „selb­stän­dige Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird“ herun­ter­bricht, einen archi­tek­tur­be­zo­genen Ausdruck gefunden hat, setzte schon vor Jahren hier­zu­lande die unselige Diskus­sion um die Funktion des Archi­tekten als „Dienst­leister“ in Gang. Parallel dazu lässt sich die Frag­men­tie­rung der Tätigkeit durch andere „Dienst­leister“ wie Gene­ral­un­ter­nehmer genauso als Zeichen des Nieder­gangs lesen wie die nicht abschlie­ßend geklärte Infra­ge­stel­lung der HOAI durch das euro­päi­sche Wett­be­werbs­recht, wie der Bedeu­tungs­ver­lust des Wett­be­werbs­we­sens, wie die VOF-Verga­be­praxis, wie die schlei­chende Einfüh­rung so genannter „Fach­listen“, wie sie beispiels­weise in Baden-Würt­tem­berg schon vorliegen.

Deshalb ist es zwar wichtig und redlich, wenn sich Archi­tekten für den Erhalt ihrer wirt­schaft­li­chen Basis einsetzen, wie es auch der BDA mit seinem Eintreten für eine auskömm­liche HOAI und für Erhalt, Vermeh­rung und Öffnung des Wett­be­werbs­we­sens tut. Die konti­nu­ier­liche Aushöh­lung der Arbeits­be­din­gungen des freien Archi­tekten indes ist nur Symptom des poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Bedeu­tungs­ver­lusts, den das Berufs­bild des Archi­tekten erlitten hat. Dass der freie Beruf auf Grund beson­derer beruf­li­cher Quali­fi­ka­tion persönlich, eigen­ver­ant­wort­lich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leis­tungen im gemein­samen Interesse ihrer Auftrag­geber und der Allge­mein­heit erbringt, wie der Bundes­ver­band freier Berufe 1995 definiert hat, ist in Politik, Wirt­schaft und Öffent­lich­keit mehr und mehr in Verges­sen­heit geraten – oder nicht mehr gewollt. Das wahre „Leis­tungs­ver­mögen“ eines freien Archi­tekten ist – seien wir ehrlich – den meisten Zeit­ge­nossen unbekannt. Selbst gebildete Menschen gehen gele­gent­lich und irrtüm­lich davon aus, dass man den Archi­tekten nur braucht, „damit das Ganze auch steht“ oder „damit’s auch gut aussieht“. Alles weitere erledigt das Indi­vi­duum der media­li­sierten Wissens­ge­sell­schaft am liebsten selbst.

Insofern steht die Archi­tek­ten­schaft an einem Schei­deweg. Der Weg des „Immer-Weiter-So“ führt wahr­schein­lich zu einer weiteren Margi­na­li­sie­rung des Berufs­standes. Der andere Weg könnte steinig sein: Er führt zuerst zurück in die Vergan­gen­heit, aus der sich Stra­te­gien poli­ti­schen Handelns ableiten ließen, die die gesell­schaft­liche Bedeutung des Archi­tekten im 20. Jahr­hun­dert begründet haben: Der Einfluss der Archi­tekten auf die Wirt­schaft im frühen Werkbund, die Propa­ganda-Stra­te­gien des Bauhauses, der politisch funda­men­tierte Sied­lungsbau von Bruno Taut, das poli­ti­sche Geschick von Otto Bartning, das poli­ti­sche Bewusst­sein der Grün­dungs­väter der BDA-Satzung von 1982 könnten Vorbilder für ein allge­mein­po­li­ti­sches Mandat sein, das sich freie Archi­tekten aneignen müssten. Nur in der Übernahme politisch-gesell­schaft­li­cher Verant­wor­tung, also im erneuten Nachweis, dass er per se ein soziales Wesen ist, liegt der Keim und die Hoffnung auf ein Überleben des homo archi­tectus.

Andreas Denk

Foto: Andreas Denk